Die Ehe ist nach knapp 33 Jahren nicht geschieden worden.
Der Versorgungsausgleich ist nicht durchgeführt worden. Die Antragstellerin (Ehefrau) hat ihren Anspruch auf den hälftigen Teil des Sparkontos unmittelbar außergerichtlich durchsetzen können.
Die Auszahlung von 50.000,00 EUR (Zugewinnausgleich) ist von der Ehefrau akzeptiert worden.

Kurios ist, dass sie nachträglich noch Witwenrente erhalten hat.

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