▪ | Die Ehe ist nach knapp 33 Jahren nicht geschieden worden. |
▪ | Der Versorgungsausgleich ist nicht durchgeführt worden. Die Antragstellerin (Ehefrau) hat ihren Anspruch auf den hälftigen Teil des Sparkontos unmittelbar außergerichtlich durchsetzen können. |
▪ | Die Auszahlung von 50.000,00 EUR (Zugewinnausgleich) ist von der Ehefrau akzeptiert worden. |
Kurios ist, dass sie nachträglich noch Witwenrente erhalten hat.
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