Unmittelbar vor Ablauf des Trennungsjahres ist der Antrag auf Ehescheidung zunächst beim Familiengericht Euskirchen eingereicht worden, weil der Wohnsitz des Antragsgegners unklar war. Das Amtsgericht Monschau schied als Gericht der früheren ehelichen Wohnung aus. Die Antragstellerin hielt sich seit über einem Jahr bei der Tochter auf und war entschlossen den Antrag auf Ehescheidung einzureichen. Insbesondere wollte sie eine Veräußerung der Immobilie um jeden Preis verhindern.

Da sie im Grundbuch nicht eingetragen war, gab es nur die Möglichkeit eines Ausgleichs im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Nach Klärung des Aufenthaltes des Antragsgegners, des Ehemannes, konnte eine Verweisung des Rechtsstreits des Verfahrens an das Amtsgericht Aachen vollzogen werden.

Eine Versöhnung zwischen den Beteiligten Eheleuten war aufgrund der Aktivitäten der Tochter aus 1. Ehe nicht mehr möglich. So entschloss sich die Ehefrau, das Ehescheidungsverfahren zu betreiben.

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