EGMR, Entsch. v. 20.4.2021 – Individualbeschw. Nr. 58718/15

FamRZ 2021, 1207 (red. LS m. Anm. Keuter S. 1209)

1. Zur Adoption des erwachsenen Sohnes durch den Ehemann der Mutter, die ohne Einwilligung des rechtlichen Vaters erfolgte.

2. Es verstößt gegen das Recht des Vaters auf Achtung des Privat- und Familienlebens unter Art. 8 EMRK, wenn das Familiengericht den Adoptionsbeschluss lediglich formelhaft begründet und sich nicht anhand des Sachvortrags mit der Frage auseinandersetzt, ob die Interessen des Beschwerdeführers die seines Sohnes (des Anzunehmenden) und von dessen Stiefvater (des Annehmenden) überwiegen.

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