1. Die Verfahrenswertbeschwerde eines Beteiligten ist mangels Beschwer unzulässig, wenn von ihm eine Heraufsetzung des Verfahrenswertes begehrt wird.

2. Bloße Behauptungen eines beteiligten Ehegatten zum Einkommen des anderen Ehegatten "ins Blaue hinein" rechtfertigen in einer Ehesache keine Heraufsetzung des Verfahrenswertes.

KG, Beschl. v. 30.7.2020 – 16 WF 1068/20 (AG Schöneberg)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge