Der Ausschluss sog. nachgeheirateter Witwen von der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung verstößt nicht gegen Art. 3 und Art. 6 GG (BVerfG, Beschl. v. 1.3.2010 – 1 BvR 2584/06, FamRZ 2010, 1233).

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