Kalkulierbarkeit und Prognostizierbarkeit staatlichen Handelns werden auch und gerade im Recht der Eltern-Kind-Beziehung zu Postulaten, die nur unter Berücksichtigung der Komplexität dieser Beziehung einlösbar sind. Vorhersehbarkeit ist nicht nur ein rechtsstaatliches Gebot zur Fairness gegenüber allen Beteiligten, sie trägt auch zur Prävention jahrelanger, kostspieliger und vor allem belastender Verfahren bei, weil zeitgerichtete Vorgaben und Zäsuren eindeutigere Maßstäbe für Selbstregulierung beinhalten.

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