Neben dem Betreuungsunterhalt nach den §§ 1570, 1615l BGB beschäftigt die Praxis in besonderem Maß die betragsmäßige und/oder zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt nach § 1578b BGB. Die Vorschrift verlangt von dem Rechtsanwender eine umfassende Prüfung der Einzelfallumstände. Diese Einzelfallprüfung steht einer wie auch immer gearteten Schematisierung entgegen. Gleichwohl können sich aus der Vielzahl der obergerichtlichen veröffentlichten Entscheidungen Anhaltspunkte für die Anwendung des § 1578b BGB gewinnen lassen. Dem soll dieser Beitrag dienen.

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