Ob und unter welchen Voraussetzungen nacheheliche Unterhaltsansprüche nach § 1578b BGB herabgesetzt oder begrenzt werden können, ist einer abschließenden Entscheidung im summarischen Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht zugänglich. Es handelt sich um höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärte Rechtsfragen.

OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 530 (nur LS); ebenso zur Frage der Gleichrangigkeit von Ehefrauen auf Grund langer Ehe, KG FamRZ 2009, 528

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