Hat sich die Erwartung der Schwiegereltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, infolge des Scheiterns der Ehe nicht erfüllt, so ist die Geschäftsgrundlage für die Schenkung entfallen. Es ist – nach der neuen Entscheidung – nicht mehr vorrangig zu prüfen, ob der Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten zu einem angemessenen Ergebnis führt. Die Schwiegereltern haben einen unmittelbaren Anspruch gegen das Schwiegerkind auf Rückgewähr der Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge