Die Brüssel IIb-VO ist in ihren Eckpfeilern zweifelsfrei "moderner" als die Brüssel IIa-VO. Bei genauerer Betrachtung ist das Gesamtsystem aber kaum weniger komplex als zuvor. Die Verfahren auf Versagung der Anerkennung und auf Versagung bzw. Aussetzung der Vollstreckung sowie die Möglichkeit des Widerrufs privilegierter Bescheinigungen werden die Rechtspraxis vor neue Herausforderungen stellen. Ob auf der Grundlage der neuen Regelungen tatsächlich das Ziel des europäischen Gesetzgebers, grenzüberschreitende Verfahren zu beschleunigen und damit einhergehend den Schutz des Kindeswohls zu verbessern, erreicht werden kann, wird die Zukunft zeigen müssen.

Autor: Dr. Gabriele Morawitz, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Köln

FF, S. 274 - 279

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