Nach BGH kann die Kürzung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalts sowohl befristet als auch für künftige Zeiträume gestaffelt ausgesetzt werden.[94] Da auch die Aussetzung der Kürzung einer späteren Abänderung unterliegt (§ 34 Abs. 2 S. 2 VersAusglG), können Umstände, die für eine künftige Begrenzung der Aussetzung der Kürzung bereits im Zeitpunkt der Entscheidung eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, im Ausgangsverfahren Berücksichtigung finden.[95] Das OLG Hamm stellt nochmals klar, dass entgegen dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 VersAusglG auch dann die Aussetzung der Kürzung erfolgen kann, wenn trotz der Kürzung die Unterhaltsverpflichtung in der Höhe gleichbleibt, eine Leistungsunfähigkeit somit nicht eingetreten ist.[96]

Wenn beide Ehegatten lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechte i.S.v. § 32 VersAusglG erworben haben, ergibt sich die Grenze für eine Aussetzung der Rentenkürzung aus der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte.[97] Nur wenn ein Unterhaltstitel zugunsten des geschiedenen Ehegatten auf der Grundlage der ungekürzten Versorgung besteht, kann von diesem im Rahmen des § 33 Abs. 3 VersAusglG ausgegangen werden.[98]

[94] BGH FamRZ 2016, 1438.
[95] Dies hat der BGH für Unterhaltsansprüche bereits entschieden, BGH FamRZ 2009, 1990.
[96] OLG Hamm FamRZ 2016, 1773.
[97] OLG Hamm FamRZ 2016, 1773.
[98] OLG Hamm FamRZ 2016, 1773.

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