Am Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution sind die Ehegatten als Gesamtgläubiger im Innenverhältnis zu gleichen Anteilen berechtigt.[58] Dies wirkt sich natürlich, außer beim Innenausgleich selbst, auch beim Zugewinnausgleich aus, wo der Innenausgleichsanspruch Aktiv- bzw. Passivposten ist.[59]

[58] OLG Köln FamRZ 2016, 1934.
[59] Zum Gesamtschuldnerausgleich vgl. BGH FamRZ 2011, 25!

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