Der vorliegende Beitrag widmet sich dem Betreuungsunterhalt, wie er sich nach der zum 1.1.2008 umgesetzten Unterhaltsrechtsreform darstellt. Es werden Gemeinsamkeiten wie – noch verbliebene – Unterschiede der Ansprüche aus § 1570 und § 1615l BGB gleichermaßen beleuchtet. Dabei beschäftigt sich der Aufsatz vor allem mit der zeitlichen Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts sowie mit der Unterhaltsberechnung bei konkurrierenden Betreuungsunterhaltsansprüchen. Zudem werden Fragen zum Prozessrecht und zu den entsprechenden Übergangsvorschriften angesprochen.

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