Kindesunterhalt

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2020 – 3 WF 29/20

1. Im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Unterhaltsverfahren ist die erstmalige Einwendung der Leistungsunfähigkeit nach § 252 Abs. 4 FamFG unzulässig, sofern der Unterhaltsschuldner vor Erlass des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses bereits objektiv Gelegenheit dazu hatte, diesen Einwand vorzubringen.

2. Dem Zustellungsempfänger bleibt gemäß § 418 Abs. 2 ZPO der Gegenbeweis gegenüber dem durch die Zustellungsurkunde erbrachten Beweis offen, dass ihm das zuzustellende Schreiben nicht durch Einlegung in den Briefkasten zugestellt worden ist. Erforderlich ist insoweit die substantiierte Darlegung und der Nachweis des Gegenteils des Inhalts der Urkunde. Der schlichte Hinweis darauf, dass der Zustellungsempfänger in einer Wohngemeinschaft wohne und gelegentlich in dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten eingeworfene Schriftstücke abhandengekommen seien, reicht zur Entkräftung der Beweiskraft der Zustellungsurkunde nicht aus.

Ehewohnung

BGH, Beschl. v. 10.3.2021 – XII ZB 243/20

a) Der aus dem Eigentum folgende Herausgabeanspruch eines Ehegatten ist auch nach Rechtskraft der Scheidung nicht zulässigerweise als sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG durchsetzbar, solange der Anwendungsbereich des § 1568a BGB und damit das Ehewohnungsverfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG eröffnet ist (Fortführung von Senatsbeschl. BGHZ 212, 133 =FamRZ 2017, 22).

b) Ob es sich (noch) um eine Ehewohnung im Sinne des § 1568a BGB handelt, ist nach der Situation im Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung und nicht bezogen auf den Zeitpunkt der die Wohnung betreffenden Entscheidung zu beurteilen.

c) Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung gemäß § 1568a Abs. 1 und 2 BGB erlischt ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung, wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist.

Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 24.3.2021 – XII ZB 230/16

a) Zur externen Teilung rückstellungsfinanzierter Versorgungsanrechte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 5/18) vom 26.5.2020 (FamRZ 2020, 1078).

b) Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat das Familiengericht festzustellen, welche Versorgungsleistung die ausgleichsberechtigte Person mit dem vom Quellversorgungsträger vorgeschlagenen Ausgleichswert in der externen Zielversorgung erlangen kann und diese den Versorgungsleistungen gegenüberzustellen, die sie bei einer fiktiven internen Teilung im System der Quellversorgung zu erwarten hätte.

Sorge- und Umgangsrecht

OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.10.2020 – 15 UF 176/20

Die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist – jedenfalls in Eilfällen – in denjenigen Fällen angezeigt, in denen ein Auslandsbezug vorliegt und ein Wegzug des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils nicht von vorneherein ausgeschlossen ist.

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 8.3.2021 – 6 UF 3/21

Wird in einem sorgerechtlichen Verfahren betreffend die Entscheidungsbefugnis für die Durchführung einer Schutzimpfung nach § 1628 BGB die Frage der Impffähigkeit des betroffenen Kindes aufgeworfen, ist zu dieser Frage im Regelfall kein medizinisches Sachverständigengutachten einzuholen, weil nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom zuständigen Arzt Kontraindikationen zu beachten sind und damit eine Prüfung der Impffähigkeit vor der jeweiligen Impfung zu erfolgen hat.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2020 – 3 WF 186/19

Aufgrund des dem § 1628 BGB immanenten Subsidiaritätsgedanken setzt die familiengerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine sorgerechtliche Angelegenheit von erheblicher Bedeutung vorangegangene ernsthafte – erfolglos gebliebene – Verständigungs- und Einigungsbemühungen zwischen den Elternteilen unter Ausschöpfung der Beratungsmöglichkeiten durch das Jugendamtes nach §§ 16, 17 SGBVIII voraus.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.4.2021 – 10 UF 72/21

1. Umgangskontakte können nicht davon abhängig gemacht werden, dass die umgangsberechtigte Person gegen das Corona-Virus geimpft ist.

2. Umgangskontakte könne unter bestimmten Voraussetzungen davon abhängig gemacht werden, dass sich die umgangsberechtigte Person zuvor einem Test auf Infektion mit dem Corona-Virus mit negativem Ausgang unterzieht.

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 22.12.2020 – 8 UF 61/18

1. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann die Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils durch den anderen eine Übertragung des Sorgerechts ganz oder teilweise entbehrlich machen, wenn und soweit sie dem bevollmächtigten Elternteil eine ausreichend verlässliche Handhabe zur Wahrnehmung der Kindesbelange gibt (Anschluss BGH FamRZ 2020, 1171, m. Anm. Amend-Traut).

2. Dies setzt eine (noch) ausreichende Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern voraus, soweit eine solche unter Berücksichtigung der durch die Vollmacht erweiterten Handlungsbefugnisse des bevollmächtigte...

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