Der Deutsche Anwaltverein begrüßt sehr, dass der Gesetzgeber sich der dringend nötigen Reform des Abstammungsrechts annimmt. Dessen Reform ist vorrangig in Angriff zu nehmen, da sich aus den Regelungen über die Abstammung Konsequenzen für die weiteren Reformprojekte ergeben, wenn z.B. im Kindschaftsrecht die Frage aufgeworfen ist, wem welche Rechte und Pflichten zugeordnet werden sollten.

Die in den Eckpunkten vorgesehene Etablierung der Ehefrau der Geburtsmutter als 2. Elternstelle ist aus Sicht des DAV im Zuge der Reform geboten. Die in Aussicht genommenen Elternschaftsvereinbarungen bergen allerdings Risiken, die gesetzgeberisch zu bewältigen wären. Ebenso bestehen Bedenken gegen den vorgesehenen Ausschluss einer Anerkennungsmöglichkeit nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens und die Beseitigung der Elternschaft vor dem Standesamt.

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