Als Dritter wird angesehen, wer nicht Beteiligter ist.[6] Dies ist in dem hier beschriebenen Fall unzweifelhaft der Fall, da sowohl die Opferschutzorganisation S. als auch die E.stiftung nicht unmittelbar Verfahrensbeteiligte sind.

[6] BeckOK FamFG/Weber, 39. Ed. 1.7.2021, FamFG § 81 Rn 30.

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