BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 3.4.2019 – 1 BvR 2556/17

Die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 30.3.2017 – I ZR 19/16) zur Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing bei einem Familieninternetanschluss) ist mit dem GG vereinbar. Wenn über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und die Anschlussinhaber angeben müssen, welcher Familienangehörige diese begangen hat, verletzt es diese nicht in ihrem Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG.

BGH, Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18

Ein Arzt, der das Sterben eines unheilbar Kranken ohne Patientenverfügung nicht durch Beendigung der lebensverlängernden Maßnahmen ermöglicht hat, muss nach dessen Tod kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz an die Hinterbliebenen zahlen.

VG Münster, Beschl. v. 5.4.2019 – 6 L 211/19 – n. rk.

Das Jugendamt darf eine Mutter von vier Kindern, die von einem Mann bei Behördengängen unterstützt wird, der die Kinder auch zu Sportterminen bringt, über die Verurteilung des Mannes wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften informieren (red. LS).

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