Erwirbt der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei Teilungsversteigerung eines gemeinsamen Grundstückes Alleineigentum durch Zuschlag auf ein unter dem Verkehrswert liegendes Gebot, kann der Ausgleichspflichtige ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit nach § 1381 BGB haben, soweit durch den Grundstückserwerb unter Wert der Zugewinn des Ausgleichspflichtigen bereits abgeschöpft wird.

OLG Köln, Urt. v. 16.12.2008 – 4 UF 75/08 (AG Bonn)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge