Der Gesetzgeber hat in § 1570 BGB einen Regel/Ausnahme-Tatbestand geschaffen, in dessen Zentrum nicht die Frage steht, was für das Kind besser ist, sondern ein angemessener finanzieller Ausgleich mit Korrekturmöglichkeiten im Ausnahmefall.

Nur so können auch Rechtssicherheit gewährleistet und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch in der Auslegung durch das BVerfG, entsprechend dem positiven Recht umgesetzt werden.

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