Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

17.9.2003: Bundesjustizministerium (BMJ) setzt Expertengruppen ein.

15. Deutscher Familiengerichtstag in Brühl: Ankündigung einer Reform des familiengerichtlichen Verfahrens durch Justizministerin Zypries.

6.6.2005: Referentenentwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

9.5.2007: Beschluss des Bundeskabinetts für eine grundlegendere Reform des familiengerichtlichen Verfahrens.

6.7.2007: Bundesrat bringt Änderungswünsche vor.

11.10.2007: Erste Beratung des Entwurfs im Bundestag und Weiterverweisung an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

11.2.2008: Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages mit Sachverständigen.

13.2.2008: Zweite öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages speziell betreffend das familiengerichtliche Verfahren.

27.6.2008: 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs.

19.9.2008: Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz.

22.12.2008: Veröffentlichung des Gesetzes im BGBl.

1.9.2009: Inkrafttreten des Gesetzes.

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