Weiter schlägt das Eckpunktepapier vor, dass das Gericht im Rahmen der Regelung zum Umgangsrecht auch Anordnungen über die Tragung der notwendigen Kosten des Umgangs treffen kann, wenn dies der Billigkeit entspricht.[107]

Diese Regelung ist ebenfalls zu begrüßen. Mitunter fallen im Rahmen der Wahrnehmung des Umgangs erhebliche Fahrt- und Übernachtungskosten an. Es ist sinnvoll, dass das Familiengericht über diese Kosten zusammen mit der Umgangsregelung entschiedet und die Eltern nicht auf ein nachfolgendes Familienstreitverfahren verweist. Klargestellt werden sollte aber, dass auf eine solche Regelung kein Anspruch der Beteiligten besteht. Auch sollte das Familiengericht hinsichtlich der Kosten nicht zwingend einen vollstreckbaren Titel schaffen müssen. Eine Regelung dem Grunde nach, z.B. die Fahrtkosten trägt die Mutter, sollte zulässig sein.

[107] S. 11 Eckpunktepapier Kindschaftsrecht.

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