1. Bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen im Zugewinnausgleich nach der modifizierten Ertragswertmethode

a) ist die latente Steuerlast entsprechend der Rechtsprechung des BGH individuell zum Bewertungsstichtag zu ermitteln und generell (falls die Voraussetzungen erfüllt sind) nach § 34 Abs. 3 EStG in Abzug zu bringen (AK 11),

b) ist der "tax amortisation benefit" (TAB; IDW S13) im Rahmen des Familienrechts nicht anzusetzen (AK 11).

2. Wenn im Verfahren über den Zugewinnausgleich ein Unternehmen Gegenstand der Auskunft ist, umfasst der Beleganspruch den Anspruch auf Vorlage des Einkommensteuerbescheides für das Veranlagungsjahr, in das der Stichtag fällt (wg. Ermittlung latenter Steuern) (AK 17).

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