Mit der aktuellen Rechtsprechung des EGMR befasste sich Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit, Universität Regensburg, in seinem Vortrag. Aus den Entscheidungen der letzten zwei Jahre konnte er Leitlinien des EGMR herausarbeiten, die er am Ende seines ausführlichen und gehaltvollen Vortrags vorstellte. Dazu gehört vor allem, dass die EMRK das Familienleben schützt, nicht wie das Grundgesetz die Ehe und Familie. Die EMRK steht also für die tatsächlich gelebte Familie, Beziehungen, in denen Partner(innen) zusammenleben und füreinander einstehen wollen, aber auch Beziehungen zwischen Kindern und ihren engsten Familien, das Kindeswohl spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Im transeuropäischen Kulturkampf zwischen Liberalität und Tradition stehe der EGMR "unbeirrt und unaufgeregt" zum liberalen Grundkonzept der EMRK, so Uerpmann-Wittzack.

Das Thema Zustellung im internationalen Rahmen, auf den ersten Blick eher trocken, ist in den Fokus des Interesses gerückt, als das OLG Frankfurt im November 2021 die Anerkennung einer kanadischen Scheidung ausschloss, weil der Scheidungsantrag per Whatsapp zugestellt worden war. Die "EU-Beweisaufnahme- und Zustellungsverordnung", das sind Neuregelungen, die am 1.7.2022 in Kraft treten werden. Prof. Dr. Wolfgang Hau von der Ludwig-Maximilians-Universität München informierte über die Neuerungen in erstaunlich kurzweiliger und frischer Art.

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