In seiner Sitzung vom 13.2.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verabschiedet. Dem ging ein Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),[2] ein Referentenentwurf (RefE),[3] der Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien[4] und ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion[5] voraus. Der Bundestag hat das Gesetz mit den vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Änderungen[6] beschlossen. Die Änderung ist zum 31.3.2020 in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht[7] hatte dem Gesetzgeber für eine Neuregelung eine Frist bis zu diesem Tag gesetzt.

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