BGH, Beschl. v. 7.12.2022 – XII ZB 158/21

Zur Feststellung des Fehlens eines freien Willens des Betroffenen bei Erweiterung einer bestehenden Betreuung.

BGH, Beschl. v. 30.11.2022 – XII ZB 257/22

Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB.

BGH, Beschl. v. 23.11.2022 – XII ZB 384/22

a) Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 24.3.2021 – XII ZB 445/20, FamRZ 2021, 1240).

b) Hat das Amtsgericht die Hinausgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen verfügt und ist diese Verfügung ausgeführt, so hat das Amtsgericht grundsätzlich seine Verpflichtung erfüllt, dem Betroffenen das Gutachten im vollen Umfang zu überlassen. Anders verhält es sich aber dann, wenn das Amtsgericht aufgrund weiterer Umstände gleichwohl nicht auf die erfolgreiche Übermittlung des Gutachtens an den Betroffenen vertrauen kann.

BGH, Beschl. v. 14.12.2022 – XII ZB 417/22

a) Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 2.12.2020 – XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462).

b) Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 2.12.2020 – XII ZB 291/20, FamRZ 2021, 462).

BGH, Beschl. v. 7.12.2022 – XII ZB 86/22

Die Dauer der gerichtlichen Zustimmung zur Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum während des Maßregelvollzugs bedarf der konkreten, sachverständig gestützten Begründung, welche den gesamten Unterbringungszeitraum abdeckt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 300/21, FamRZ 2022, 57).

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