Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Anerkennung der Elternschaft zwischen Mitgliedstaaten der EU.

Bevor hier auf die Besonderheiten eingegangen werden kann, die sich zwischen EU-Mitgliedstaaten ergeben können und die aktuell Fragen eines Reformprojekts der EU-Kommission sind, wird zunächst ein Überblick über verschiedene nationale europäische Regelungen gegeben, um aufzuzeigen, wie unterschiedlich die Elternschaftszuordnung auf nationaler Ebene erfolgen kann (I.). Im Anschluss wird die geltende Rechtslage unabhängig vom EU-Recht dargestellt, d.h. die Anerkennung einer Elternschaft, die im Ausland durch Gerichtsentscheidung etabliert wurde (II.), sowie die Anerkennung einer Elternschaft, bei der es gerade an einer solchen Gerichtsentscheidung fehlt (III.). Schließlich werden die Besonderheiten auf EU-Ebene dargestellt, die sich insbesondere aus der Rechtsprechung des EuGH zur "Anerkennungspflicht" ergeben und zuletzt in einem VO-Vorschlag niederschlag gefunden haben (IV.). Der Beitrag endet in einem Fazit (V.).

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