Sieht eine ausländische Rechtsordnung eine Co-Vaterschaft oder Co-Mutterschaft bei Geburt vor, verstößt dies nicht gegen den deutschen ordre public, da das Ergebnis dieser Zuordnung auch im deutschen Recht im Wege der Stiefkindadoption erreicht werden kann.[63]

[63] Z.B. BGH IPRax 2015, 261, (Co-Vaterschaft); IPRax 2017, 631 (Co-Mutterschaft).

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