Es ging den Parteien allein um die Höhe des Zugewinnausgleichs und ganz "klassisch" war der Ex-Ehemann der Anspruchsgegner. Er hatte als erfolgreicher Unternehmer gute Geschäfte gemacht, während seine Frau ihm zuhause den Rücken freigehalten hatte. Im Laufe der Jahre lebten sich die beiden auseinander, die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Uneinigkeit herrschte allerdings darüber, wie hoch der Zugewinn war. Im Hinblick auf die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens des Mannes war insbesondere die Bewertung seines Unternehmens umstritten. Auch über den Wert der beiden bebauten Grundstücke bestanden unterschiedliche Auffassungen. Der Anspruchsgegner ließ ein Parteigutachten zum Wert seines Einzelunternehmens erstellen. Darin kamen die Gutachter auf einen Unternehmenswert von etwa 2,3 Millionen EUR zum 31.12.2008.

Der Steuerberater der Frau ermittelte hingegen einen Unternehmenswert von fast fünf Millionen EUR zum selben Stichtag. Die Ausführungen des Steuerberaters sowie des mit der Sache betrauten Anwalts überzeugten den angefragten Prozessfinanzierer – er finanzierte das Verfahren und half außerdem bei der Bewertung der Grundstücke, indem er einen entsprechenden Gutachter beauftragte. Nachdem der Anspruchsgegner sah, dass seine Ex-Frau viel wirtschaftlicher dachte, als er je vermutet hatte, lenkte er ein und einigte sich mit ihr auf eine beide Seiten zufriedenstellende Lösung.

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