Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf das Problem der Nichtprivilegierung von Arbeitsleistungen. Wollte man dies nicht über eine ausdehnende Tatbestandsauslegung oder eine eingeschränkte Analogie lösen, müsste man auf die uneingeschränkte Analogie zurückgreifen, wie sie ohnehin von maßgeblichen Stimmen der Literatur verlangt und kürzlich auch von Wever in der Festschrift für Dose[62] – mit überzeugender Begründung – vorgeschlagen worden ist, und von dieser als Unterfall die Analogie auch für Arbeitsleistungen ableiten. Das Problem verlangt dringend nach einer Lösung.
Autor: Dr. Thomas Herr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht i.R., Kassel
FF 2/2024, S. 56 - 65
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