Für unsere Rechtskultur ebenfalls grundlegend ist das gesetzliche Familienerb- und Pflichtteilsrecht, das – außer an die Ehe – an die Eigenschaft einer Person als Abkömmling oder Verwandte aufsteigender Linie anknüpft und sich nach einer Rangordnung auf alle Generationen und Verzweigungen erstreckt. So wie zu Zeiten der Erbmonarchie Königreiche nach Genealogie vererbt wurden, so vererbt sich, wenn nicht anders testiert wird, auch das bürgerliche Vermögen nach Abstammung – nach Abzug des Ehegattenanteils und der Steuer. Es können auch weit entfernte Verwandte zur Erbschaft berufen sein, wenn nähere nicht ausfindig gemacht werden. Allerdings muss es sich um eine rechtlich anerkannte Verwandtschaft handeln, sozial-familiäre Beziehungen bringen erbrechtlich nach heutigem deutschem Recht nichts.[39]

Das gesetzliche Erbrecht ist ein gewaltiger Effekt der Verwandtschaft bis heute. Wie ist vor allem seine Reichweite bis in entfernte Verwandtschaftsgrade zu erklären? Es gibt für das Erbrecht viele Begründungstheorien, denen Anatol Dutta in seinem Buch "Warum Erbrecht?" nachgegangen ist. Man könnte sich auch fragen, ob heute noch – wie bei der Abstammung selbst – archaische Vorstellungen in uns lebendig sind, die rational schwer zugänglich sind.

[39] Zur Problematik rechtsvergleichend A. Dutta, Warum Erbrecht? 2014, S. 458 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge