Am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, händigt der Bundespräsident Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt die Entlassungsurkunde aus. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt scheidet mit Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus. (…)

Am 11. Januar 1999 wurde Frau Dr. Hohmann-Dennhardt zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Ersten Senats. Als Berichterstatterin war sie insbesondere für alle Bereiche des Familienrechts zuständig. Außerdem umfasste ihr Dezernat unter anderem das Personenstands- und das Transsexuellenrecht sowie das Betreuungsrecht. Ferner bearbeitete sie Verfahren betreffend das Eltern- und das Erziehungsgeld.

Als Nachfolgerin von Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hohmann-Dennhardt wird Frau Prof. Dr. Gabriele Britz in den Ersten Senat eintreten, die derzeit als Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen tätig ist. Sie erhält am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundespräsidenten.

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