Zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts kann bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, führen, wobei bereits die Einreichung eines Schriftsatzes mit den notwendigen Angaben genügen kann (OLG Brandenburg, Urt. v. 7.5.2009 – 9 UF 85/09, FuR 2010, 33).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge