In der tabellarischen Übersicht stellt sich die Fortentwicklung der Selbstbehaltssätze 2024 wie folgt dar:

 
  notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen angemessener Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) Ehegattenselbstbehalt bzw. Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen nach § 1615l BGB des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen Ehegattenselbstbehalt bzw. Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen nach § 1615l BGB des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
Selbstbehaltssätze 2024 1.200 EUR 1.450 EUR 1.750 EUR 1.475 EUR 1.600 EUR
Zum Vergleich: Selbstbehaltssätze 2023 1.120 EUR 1.370 EUR 1.650 EUR 1.385 EUR 1.510 EUR
absolute Erhöhung 2023 → 2024 + 80 EUR + 80 EUR + 100 EUR + 90 EUR + 90 EUR
prozentuale Erhöhung 2023 → 2024 ca. + 7,1 % ca. + 5,8 % ca. + 6,0 % ca. + 6,5 % ca. + 5,9 %

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