Nachdem der BGH in einem Beschl. v. 16.9.2020[1] eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle ausdrücklich nicht ausgeschlossen und damit praktisch postuliert hat, werden in der Literatur verschiedene Modelle für eine solche erweiterte Tabelle diskutiert. In seinem Vortrag vom 25.11.2021 bei der diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat der Verfasser einige dieser Vorschläge erörtert und sich im Ergebnis für den Entwurf der Unterhaltskommission des DFGT e.V.[2] ausgesprochen.

Im Folgenden werden die Kernthesen und -argumente des Vortrags zusammengefasst, wobei sich die Darstellung auf die Struktur der eigentlichen (Bedarfs-) Tabelle beschränkt.

[2] FamRZ 2021, 923 = Niepmann/Denkhaus/Schürmann, FamRB 2021, 348.

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