Insgesamt lässt sich zu den hier dargelegten wesentlichen Änderungen der Regelungen zum Zugewinnausgleich ein positives Resümée ziehen. Dass die Erweiterung der Auskunftsansprüche dazu führt, dass sich Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren in die Länge ziehen – und gezielt auch gezogen werden können –, ist eine nicht zu vermeidende Folge des Ausbaus der Informationsrechte und im Interesse der mit ihnen intendierten Gewährleistung eines fairen Ausgleichs hinzunehmen. Und dass einige Reformen in der Praxis (bislang noch) keine Auswirkungen hatten, spricht auch nicht per se gegen sie und macht sie nicht überflüssig. Sie verleihen der Gerechtigkeitsidee des Zugewinnausgleichs jedenfalls besser Ausdruck als die bis 2009 geltenden Regeln – und insofern sind auch die bisher theoretisch gebliebenen gesetzlichen Neufassungen als Gewinn zu betrachten.

Autor: Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Koch , Friedrich-Schiller-Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät

FF 1/2020, S. 5 - 10

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge