Am 1.9.2009 sind die neuen Vorschriften zum Zugewinnausgleich in Kraft getreten. Nachdem der Regierungsentwurf[1] noch Änderungen erfahren hat,[2] fasst der folgende Beitrag die neuen Regelungen zusammen, stellt die für die anwaltliche Beratungspraxis wichtigsten Punkte heraus und nimmt – in Ergänzung zum Aufsatz von Kogel in FF 2008, 185 – kritisch Stellung.[3]

[1] BT-Drucks 16/10798.
[2] BT-Drucks 16/13027.
[3] Auf Rechenbeispiele wird im Interesse der Übersichtlichkeit weitgehend verzichtet. Diese können nachgelesen werden beispielsweise bei Kogel, FF 2008, 185 und im Regierungsentwurf, BT-Drucks 16/10798.

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