Mit dem neu geschaffenen zivilrechtlichen Anspruch in § 1598a BGB hat der Gesetzgeber einen einfachen Weg eröffnet, die Abstammung offen zu klären und damit dem Recht des Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft unter Wahrung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen Rechnung getragen. Diese Regelung wird durch eine Sanktionierung heimlicher Vaterschaftstests im Gendiagnostikgesetz zu ergänzen sein, damit eine stimmige Gesamtregelung entsteht.

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