Die Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) in der Fassung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2414) wird in den folgenden Gemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung erhoben:

 

1.

Bad Kreuznach,

 

2.

Frankenthal (Pfalz),

 

3.

Kaiserslautern,

 

4.

Koblenz,

 

5.

Ludwigshafen am Rhein,

 

6.

Mainz,

 

7.

Neustadt an der Weinstraße,

 

8.

Speyer,

 

9.

Trier,

 

10.

Worms.

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