Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
1. |
Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses, |
2. |
Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, |
3. |
Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
|
4. |
Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts. |
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