Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

 

1.

Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

 

2.

Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

 

3.

Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:

 

a)

Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,

 

b)

Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,

 

c)

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.[1]

 

4.

Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts.

[1] BRAK-Mitt. 2002, 219.

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