Entscheidungsstichwort (Thema)

Fehlerhafte Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Zurückweisung des Ersuchens um Vorabentscheidung

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Die Art 77 bis 79 der EWGV 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die EWGV 2001/83 des Rates vom 2.6.1983 kodifizierten Fassung dürfen nicht dahin ausgelegt werden, daß sie dem entgegenstehen, daß die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die Familienleistungen für den unterhaltsberechtigten Ehegatten eines Rentners vorsehen, für jemanden gelten, der aufgrund der EWGV 1408/71 eine Altersrente erhält.

2.

Das Ersuchen eines nationalen Gerichts um Vorabentscheidung kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der Wirklichkeit oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht.

 

Normenkette

EWGV 1408/71 Art. 77-79; EWGV Art. 177

 

Beteiligte

Giacomo Durighello

Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

 

Fundstellen

EuGHE I 1991, 5773

SozR, 3

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