Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung des Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207. Ausnahme von der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Klausel eines aufgrund eines Tarifvertrags geschlossenen Arbeitsvertrags, wonach das Arbeitsverhältnis wegen des vom Arbeitnehmer erreichten Alters endet
Leitsatz (amtlich)
Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 ist dahin auszulegen, daß er es den Mitgliedstaaten nicht freistellt, eine ausdrückliche oder stillschweigende Klausel eines aufgrund eines Tarifvertrags geschlossenen Arbeitsvertrags, wonach das Arbeitsverhältnis wegen des vom Arbeitnehmer erreichten Alters endet, von der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auszunehmen, wenn dieses Alter von dem – für Männer und Frauen unterschiedlichen – Alter abhängt, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eines Altersrente erwirbt.
Normenkette
EWGVtr Art. 177; RL 76/207 Art. 1 Abs. 1-2, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; RL 79/7 Art. 3 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1
Beteiligte
Vera Mia Beets-Proper |
F. Van Lanschot Bankiers N.V |
Fundstellen
NJW 1986, 2181 |
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