Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Wanderarbeitnehmer. Anspruch auf soziale Vergünstigungen. Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Die EWGV 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, nimmt eine von einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlte Ergänzungszulage, die den Empfängern von Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrenten gewährt wird, um ihnen ein Existenzminimum zu sichern, nicht von ihrem sachlichen Geltungsbereich aus, soweit die Betroffenen einen gesetzlich geschützten Anspruch auf eine solche Zulage haben.

2.

Ein Familienangehöriger eines Arbeitnehmers, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, kann sich weder auf die EWGV 1408/71 berufen, um eine Ergänzungszulage zu beanspruchen, die an eine Rente geknüpft ist, die er in diesem Mitgliedstaat in anderer Eigenschaft als der eines Familienangehörigen eines Arbeitnehmers bezieht, noch auf die EGWV 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, um die gleichen sozialen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer zu beanspruchen, wenn der Arbeitnehmer, zu dessen Familie er gehört, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft niemals ausgeübt hat.

 

Normenkette

EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1

 

Beteiligte

Saada Zaoui

Caisse régionale d'assurance maladie de l'Ile-de-France (CRAMIF)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1150805

EuGHE 1987, 5511

SozR 6050 Allg Nr 5

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge