Rz. 68

Die Registerabteilungen der Gerichte führen die Registerkarten seit 2002 elektronisch. Die Eintragung auf der Registerkarte wird mit der Speicherung in der Zentraldatenbank der Registerabteilungen wirksam, die beim Registerzentrum des Justizministeriums geführt wird. Die Eintragung auf der Registerkarte besitzt öffentlichen Glauben ab der Veröffentlichung durch das Registerzentrum in der Rubrik "Verfahrensinfo". Wird die Eintragung bewilligt, wird an die neu gegründete Gesellschaft ein Ausdruck der Daten versendet.

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