Rz. 51

Neben der Kapitalerhöhung ist es möglich, auch eine Kapitalherabsetzung durchzuführen. Gesetzlich verboten ist lediglich die Unterschreitung der Mindestkapitalgrenze von 2.500 EUR. Die Herabsetzung des Stammkapitals bedarf in erster Linie eines Gesellschafterbeschlusses, der den Grund für die Verringerung des Stammkapitals, den Umfang und die Art der Verringerung und den neuen Nennwert der Stammeinlagen enthalten muss. Weiter ist die schriftliche Benachrichtigung aller der Gesellschaft bekannten Gläubiger, denen Forderungen gegen die OÜ vor dem betreffenden Beschluss zustanden, durch den Geschäftsführer erforderlich.

 

Rz. 52

Ebenfalls muss eine entsprechende Benachrichtigung im elektronischen amtlichen Mitteilungsblatt Ametlikud Teadaanded veröffentlicht werden. Die Gläubiger haben zwei Monate Zeit, etwaige Forderungen anzumelden. Frühestens drei Monate nach der Veröffentlichung stellt der Geschäftsführer einen Antrag beim Handelsregister über die Herabsetzung des Stammkapitals. Dem Antrag werden der Gesellschafterbeschluss, der geänderte Satzungstext (falls die Satzung der Gesellschaft geändert werden musste), das Protokoll der Gesellschafterversammlung, eine Mitteilung des Registerführers, dass der Geschäftsführer ihn über die Kapitalherabsetzung informiert hat, falls die Geschäftsanteile in das estnische Wertpapierregister eingetragen werden, und die Versicherung des Geschäftsführers, dass alle Forderungen der Gläubiger gesichert oder erfüllt worden sind, beigefügt. Mit der Eintragung gilt das Stammkapital als herabgesetzt.

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