Rz. 29

Der Gründungsvertrag muss Angaben über die Höhe des Stammkapitals sowie die Nennwerte, Zahl der Anteile und die Aufteilung der Stammeinlagen zwischen den einzelnen Gesellschaftern enthalten. Art und Weise der Zahlung, Zahlungszeit und -ort müssen ebenfalls im Vertrag genannt sein.

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