Rz. 112

Die Prokura ist in den §§ 1621 HGB geregelt. Die Regelungen ähneln sehr stark dem deutschen Recht. Der Prokurist kann den Unternehmer in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, vertreten. Prokura kann wie im deutschen Recht nur einer natürlichen Person erteilt werden und ist im Handelsregister einzutragen.

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