TOP XX: Erwerberhaftung

Auf Grundlage der in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung vom ______ zur Urkundenrollen-Nummer vor dem Notar ______ in Abschnitt II Ziffer 15 vereinbarten Öffnungsklausel, beschließen die Wohnungseigentümer die Haftung des Erwerbers von Sondereigentum für Zahlungsrückstände des veräußernden Wohnungseigentümers wie folgt:

Erwerber von Sondereigentum haften gesamtschuldnerisch neben dem veräußernden Wohnungseigentümer für sämtliche Hausgeldrückstände des veräußernden Wohnungseigentümers, also für rückständige Hausgeldvorschüsse auf Grundlage der jeweils nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG geregelten Beitragshöhe, zu leistende Nachschüsse auf Grundlage durch Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschlossener negativer Abrechnungsspitzen, rückständige Beiträge zur Erhaltungsrücklage und weiterer auf Grundlage von §§ 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 19 Abs. 1 WEG gebildeter Rücklagen sowie rückständiger Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen.

Der Verwalter wird ermächtigt, die Eintragung des Beschlusses im Grundbuch bei dem Grundbuchamt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beantragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge