Rz. 551
Bei der Durchsetzung bei Problemen mit Sonderwünschen muss unterschieden werden, in welchem Vertragsverhältnis Rechte geltend gemacht werden.
Überblick
Wunsch | Durchsetzung |
---|---|
Vertrag mit Bauträger | Durchsetzung im Rahmen der normalen Mängelgewährleistung |
Vertrag mit Bauhandwerker | Durchsetzung im Rahmen des Vertrags mit Bauhandwerker, sofern mit Bauträger nichts anderes vereinbart |
Vertrag mit Handwerker (unbeteiligt) | Mängelrechte nach §§ 633 ff. BGB gegen Handwerker |
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