Kurzbeschreibung

Gerade bei Auftreten von Feuchtigkeitsschäden müssen unverzüglich Maßnahmen der Ursachenforschung eingeleitet werden. In den meisten Fällen ist hierfür ein Sachverständiger zu beauftragen. Damit der Verwalter wegen der in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG getroffenen "schwammigen" Regelung nicht stets einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen muss, sollte ihm ein Sachverständigenbudget eingeräumt werden, um im Bedarfsfall unverzüglich handeln zu können.

Beschluss: Verwalterbudget für Sachverständigenbeauftragung

TOP XX Verwalterbudget für Sachverständigenbeauftragung

Werden dem Verwalter Feuchteschäden im Bereich des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümern angezeigt oder erkennt der Verwalter selbst Feuchteschäden, ist er ermächtigt, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen geeigneten Sachverständigen zur Ermittlung der Schadensursache zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen dürfen einen Betrag in Höhe von _______ EUR nicht übersteigen. Von der Beauftragung des Sachverständigen sind der Verwaltungsbeirat unverzüglich und die Wohnungseigentümer anlässlich der Wohnungseigentümerversammlung entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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