Praxis-Beispiel

Der Steuerpflichtige S verstarb am 15.2.2009 bei einer Geschäftsreise.

Rechtmäßige Alleinerbin ist Ehefrau F.

S vererbt F ein Wohngebäude (Baujahr 1990), das derzeit leer steht (bislang keine neuen Mieter).

Der Ausstattungsstandard ist einfach.

Das Gebäude hat einen Dachstuhl und einen Keller.

 
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 850 m²
Der Bodenrichtwert beträgt 300 EUR/m2
Die ortsübliche Miete (kalt) für dieses Grundstück beträgt 1.290 EUR
Die Betriebskosten betragen monatlich durchschnittlich (Leerstand) 50 EUR

Ein Liegenschaftszinssatz eines Gutachterausschusses liegt nicht vor.

Lösungshinweis:

Die typisierend ermittelte Bodenwertverzinsung zehrt den Gebäudereinertrag (= Jahresnettokaltmiete abzüglich typisierend pauschalierte Bewirtschaftungskosten) auf.

Der insoweit negative Gebäudereinertrag "verpufft", da der Bodenwertanteil als Mindestwert ohne Minderung als Grundbesitzwert anzusetzen ist.

Der anzusetzende Mindestwert entspricht dem Bodenwertanteil.

Ergebnis:

Die Bewertung erfolgt anhand des Ertragswertverfahrens unter Beachtung/Ansatz des Mindestwerts.[1]

[1] § 182 Abs. 3 Nr. 2 BewG.

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