Der Steuerpflichtige S verstarb am 15.2.2009 bei einer Geschäftsreise.
Rechtmäßige Alleinerbin ist Ehefrau F.
S vererbt F ein Wohngebäude (Baujahr 1990), das derzeit leer steht (bislang keine neuen Mieter).
Der Ausstattungsstandard ist einfach.
Das Gebäude hat einen Dachstuhl und einen Keller.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von | 850 m² |
Der Bodenrichtwert beträgt | 300 EUR/m2 |
Die ortsübliche Miete (kalt) für dieses Grundstück beträgt | 1.290 EUR |
Die Betriebskosten betragen monatlich durchschnittlich (Leerstand) | 50 EUR |
Ein Liegenschaftszinssatz eines Gutachterausschusses liegt nicht vor.
Lösungshinweis:
Die typisierend ermittelte Bodenwertverzinsung zehrt den Gebäudereinertrag (= Jahresnettokaltmiete abzüglich typisierend pauschalierte Bewirtschaftungskosten) auf.
Der insoweit negative Gebäudereinertrag "verpufft", da der Bodenwertanteil als Mindestwert ohne Minderung als Grundbesitzwert anzusetzen ist.
Der anzusetzende Mindestwert entspricht dem Bodenwertanteil.
Ergebnis:
Die Bewertung erfolgt anhand des Ertragswertverfahrens unter Beachtung/Ansatz des Mindestwerts.[1]
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